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O&O EasyLicensing 4.1 für Unternehmen
Das O&O Lizenzprogramm soll die Lizenzierung von O&O Software vereinfachen. O&O EasyLicensing 4.1 ermöglicht eine Beschaffung aller O&O Produkte unter einer Vertragsnummer und ohne weitere Abnahmeverpflichtungen. In den folgenden Punkten werden die einzelnen Inhalte und Abwicklungsprozesse näher betrachtet und erläutert.
Programmvorteile und Verpflichtungen
O&O EasyLicensing 4.1 richtet sich in seinen Lizenzierungsmöglichkeiten und Optionen an alle Kunden mit beliebigen Bedarfsgrößen. Innerhalb des O&O Lizenzprogramms werden zwei Lizenzierungsformen unterschieden. Die Lizenzierung "per Seat" - also pro Gerät auf dem die Software installiert ist bzw. "per User" also pro Benutzer, der das Produkt ausschließlich allein nutzt. Die "per User" Lizenzen sind personengebunden und beinhalten nicht die Berechtigung zur gleichzeitigen Installation auf mehreren Geräten.
Der Kauf von Lizenzen im Rahmen von O&O EasyLicensing 4.1 kann jederzeit ohne Abschluss eines Volumenlizenzvertrages erfolgen. Mit dem Erstkauf von Lizenzen im Rahmen des O&O Lizenzprogramms wird dem Lizenznehmer eine O&O EasyLicensing Vertragsnummer zugeteilt unter der alle seine Lizenzen bei O&O registriert sind. Somit können auch bei Lizenzkäufen über verschiedene Einkaufsquellen die Vorteile und Möglichkeiten von O&O EasyLicensing 4.1 genutzt werden.
Downgradeberechtigung
Für alle im Rahmen von O&O EasyLicensing erworbenen Produkte besteht ein Downgraderecht um maximal eine Vorgängerversion. Dadurch ist eine einheitliche Installationsbasis im Netzwerk auch dann möglich, wenn kein O&O Wartungsvertrag abgeschlossen wurde und unregelmäßig zusätzliche Lizenzen nachgekauft werden. Wird dieses Downgraderecht genutzt, kann durch O&O kein Support bei Änderungen oder Neuerungen im Betriebssystem gewährt werden.
Vertragslaufszeit
Im Rahmen von O&O EasyLicensing 4.1 gibt es keine Vertragslaufzeit. Die erstmalig vergebene O&O Easy-Licensing Vertragsnummer bleibt unbegrenzt gültig. Mit jeder neuen Bestellung wird die Rabattstufe überprüft und bei Erreichen einer höheren Rabattstufe entsprechend angepasst. O&O behält sich die Kürzung der Rabattstufe vor, wenn innerhalb von 36 Monaten kein weiterer Kauf erfolgt. Der Vertrag wird aber nicht niedriger als Rabattstufe EL-V1 eingestuft. Diese Regelung gilt auch für das Nachkaufsrecht von anderen Produkten für Enterprise-Lizenzkunden. Die Einstufung in die Lizenzstufe Enterprise bleibt davon unberührt.
Standortlizenz, Landeslizenz, Globallizenz
An einem theoretischen Beispiel eines Großunternehmens sollen nachfolgend die drei geographischen Lizenzstufen kurz erläutert werden.
a) Die Standortlizenz (EL-E1) ermöglicht einem Unternehmen die Lizenzierung eines O&O Produktes für beliebig viele Geräte an einem Standort. O&O definiert als maximale Größe eines Standorts eine Stadt. Der Einschluss von dem Stadtgebiet angeschlossenen Landkreisen ist nicht möglich. Als Hilfsmittel zur Bestimmung eines Standortes wird die Telefonvorwahl genutzt.
b) Die Landeslizenz (EL-E2) ermöglicht einem Unternehmen die Lizenzierung eines O&O Produktes auf beliebig vielen Geräten in einem Land. Ein Land entspricht in diesem Fall einem Staat.
c) Die Globallizenz (EL-E3) ermöglicht einem Unternehmen die Lizenzierung eines O&O Produkts auf beliebig vielen Geräten in der gesamten Welt.
Ihr Future-X Team
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